Wissen · Steuern & Kosten
Steuern und Nebenkosten beim Immobilienkauf in Dubai
Dubai erhebt weder Einkommensteuer noch eine laufende Grundsteuer. Beim Kauf fallen jedoch klar definierte Nebenkosten an, die Investoren von Beginn an einkalkulieren sollten.
Das steuerliche Umfeld
Auf private Immobilienerträge erhebt Dubai keine Einkommensteuer, und es gibt keine jährliche Grundsteuer im europäischen Sinne. Diese Rahmenbedingungen zählen zu den wesentlichen Gründen für die Attraktivität des Standorts.
Stattdessen fallen beim Erwerb überwiegend einmalige Gebühren an. Die wichtigste ist die Registrierungsgebühr des Dubai Land Department in Höhe von vier Prozent des Kaufpreises.
Die Nebenkosten im Überblick
Die Kaufnebenkosten belaufen sich auf 4 % DLD-Gebühr sowie eine Admin Fee, diese beträgt ca. 5.000 AED. Bei Off-Plan-Immobilien fällt keine Makler-Courtage an, bei bezugsfertigen Immobilien 4 %, jeweils 2 % vom Verkäufer und Käufer.
Laufende Kosten
Nach dem Erwerb fallen vor allem die jährlichen Service Charges für Instandhaltung und Verwaltung der Wohnanlage an. Sie werden in der Regel pro Quadratfuß berechnet und variieren je nach Ausstattungsniveau der Anlage.
- Keine Einkommensteuer auf private Mieterträge
- Keine laufende Grundsteuer
- Jährliche Service Charges je nach Anlage
Häufige Fragen
Gibt es wirklich keine Grundsteuer in Dubai?
Eine jährliche Grundsteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Eigentümer tragen jedoch die jährlichen Service Charges der Wohnanlage. Persönliche steuerliche Pflichten im Heimatland bleiben unberührt und sollten gesondert geprüft werden.
Persönliche Beratung gewünscht?
Wir begleiten Sie aus Berlin und direkt vor Ort in Dubai – von der ersten Frage bis zum Kaufabschluss.
Kostenlose Erstberatung